HP verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Beschränkungen für gefährliche Stoffe in Elektronikprodukten. Die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) legt fest, dass elektronische Produkte und Komponenten kein Blei enthalten dürfen, außer in den in der Richtlinie ausdrücklich genannten Fällen.
HP erfüllt bereits die Anforderungen mehrerer aktuell geltender RoHS-Richtlinien. Wir haben auch unser freiwilliges internes Ziel erreicht, RoHS-Stoffe in nahezu allen Elektronikprodukten der Marke HP weltweit auf die von der EU festgelegten Grenzwerte zu reduzieren oder ganz zu eliminieren, außer in Fällen, in denen allgemein anerkannt ist, dass es keine technisch realisierbare Alternative gibt, wie in einer Ausnahmeregelung der EU-RoHS-Richtlinie festgelegt.
Alle HP-Produkte, die unter die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS 1) fallen, erfüllen die aktuellen Anforderungen vollständig. Die Richtlinie beschränkt die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom sowie den Flammschutzmitteln PBB und PBDE. HP verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich der EU-RoHS-Richtlinie (RoHS 2), der türkischen RoHS-Richtlinie, der chinesischen RoHS-Richtlinie 2 und aller anderen RoHS-ähnlichen Bestimmungen.
HP war eines der ersten Unternehmen, das sich freiwillig das Ziel gesetzt und erreicht hat, die EU-RoHS-Materialbeschränkungen weltweit einzuhalten. Wir fördern die Harmonisierung von Materialbeschränkungen in verschiedenen Ländern, da wir davon überzeugt sind, dass dies eine schnellere Umsetzung ermöglicht und somit die angestrebten Umweltvorteile erzielt werden.
Stellungnahme zur RoHS-Richtlinie von HP (PDF)
HP erfüllt die Kennzeichnungsvorschriften der EU-RoHS-Richtlinie, der japanischen RoHS-Richtlinie (J-MOSS), des kalifornischen SB20 und der chinesischen RoHS-Richtlinie Phase I. HP plant weiterhin die Umsetzung ähnlicher Gesetze in anderen Ländern und wird alle zusätzlichen Anforderungen erfüllen, die sich ergeben.