HP ist zur Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze und Vorschriften verpflichtet. Dazu zählt auch die Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektronischen Produkten. Die EU-Richtlinie RoHS (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) legt fest, dass ein elektronisches Produkt oder eine elektronische Komponente kein Blei enthalten dürfen, außer wenn dies ausdrücklich in der Richtlinie angegeben ist.


Alle HP Produkte, die unter die RoHS-Richtlinie (auch unter der Bezeichnung RoHS 1 bekannt) fallen, erfüllen die aktuellen Anforderungen uneingeschränkt. Die Richtlinie schränkt die Verwendung von Blei, Quecksilber, Kadmium, Chrom VI und der Flammschutzmittel PBB und PBDE ein. HP ist zur Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze und Vorschriften verpflichtet. Dazu zählen auch die zweite Fassung der EU-RoHS-Richtline (RoHS 2), die türkischen RoHS-Vorschriften, die chinesischen RoHS 2-Vorschriften und alle anderen RoHS-ähnlichen Einschränkungen.


HP war eines der ersten Unternehmen, das ein freiwilliges Ziel zur Einhaltung der RoHS-Materialeinschränkungen der EU erreicht und weltweit umgesetzt hat. Wir fördern die Angleichung der Materialeinschränkungen in den unterschiedlichen Ländern, da wir der Auffassung sind, dass dies die Erzielung des gewünschten Umweltnutzens beschleunigt.


Stellungnahme zur RoHS-Richtlinie von HP (PDF)